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Hinweise zur Batterieentsorgung

Text/Fotos: Wissen-Kompakt Redaktion  

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind Händler verpflichtet, den Kunden auf folgendes hinzuweisen:

Batterieentsorgung

Der Kunde ist zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Er kann Altbatterien, die der Händler als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat, unentgeltlich an den Händler (Versandadresse) zurückgeben oder frei Haus an ihn zurücksenden. Alternativ kann der Kunde selbstverständlich auch die eingerichteten öffentlichen Sammelstellen in seiner Wohngegend nutzen.

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

  • Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
  • Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
  • Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
  • Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
  • Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

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